Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Januar 2025)

(Miet-, Reparatur-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen)

 

 

1: Allgemeines

Sämtliche Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich gemäß den allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

2: Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für alle Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen, sowie Zusicherungen von Eigenschaften.

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung verbindlich.

 

 

3: Preise

An die in unseren Angeboten enthaltenen Preise halten wir uns 30 Tage ab dem Datum gebunden.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen enthalten und wird am Tage der Rechnungsstellung ausdrücklich ausgewiesen.

Die Preise verstehen sich exklusive Verpackung.

 

4: Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Die Zahlung gilt auch dann, wenn wir über den Betrag verfügen können.

Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung, nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung der Diskontierung angenommen. Einziehungskosten, Diskontspesen und Zinsen werden berechnet und sind sofort zu zahlen.

Verzugszinsen werden mit 5 % über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher anzusetzen, wenn wir eine höhere Belastung nachweisen und niedriger, wenn der Besteller eine niedrigere nachweist.

Kaufleute befinden sich ab Fälligkeit im Verzug.

Aufrechnungsansprüche stehen dem Besteller nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Das gleiche gilt für Rückgaberechte.

Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner.

 

5: Lieferung und Leistungszeit

Lieferzeitangaben sind unverbindlich und freibleibend. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Wahl der Transportmittel und Wege obliegt uns. Mit Übergabe des Transportgutes an die ausführende Stelle, geht die Gefahr auf den Besteller über. Wird das Absenden ohne unsere Verschulden verzögert, geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

Der Besteller kann einen Verzugsschaden nur verlangen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich der Schadensersatzanspruch auf höchstens 20 v. H. vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der aufgrund der Verspätung nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung angemessen hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

6: Annahmeverzug des Bestellers

Im Falle eines Annahmeverzuges des Bestellers sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Zu dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der Verschleißerscheinung oder des Untergangs der Sache auf den Besteller über.

 

7: Rückgabe und Stornierung

Nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung können Rückgabe und Stornierung vorgenommen werden. Der Besteller trägt im Falle der Rückgabe sämtliche anfallenden Kosten.

 

8: Rechte des Verkäufers/Lieferers

Werden uns jedoch bekannt, aufgrund welcher Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage steht, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch bei Annahme von Schecks. Darüber hinaus können Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangt, sowie weitere Lieferung bestellter Waren verweigert werden.

 

9: Eigentumsvorbehalt

Der gelieferte Gegenstand bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Ferner auch bis zur Befriedigung aller weiteren Ansprüche, die dem Lieferer gegen den Besteller erwachsen sind oder aus bestehenden Geschäftsbeziehungen noch erwachsen sind.

Bei Zahlungsverzug des Käufers, Vollstreckungsmaßnahmen durch Dritte oder sonstiges vertragswidriges Verhalten behalten wir uns vor, jederzeit die gelieferte Ware zurückzuholen. Der Besteller erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die von uns zur Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck sämtliche erforderlichen Lagerorte der Ware betreten und befahren dürfen.

Direktabnehmern ist der Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache untersagt.

Ein Wiederverkäufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware   nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen zu veräußern und mit seinem Käufer einen Eigentumsvorbehalt bis zur restlosen Erfüllung seiner gesamten Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zu vereinbaren.

Mit der Weitergabe von Vorbehaltsware gelten Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer an uns abgetreten, bis zur Erfüllung aller gesetzlichen Bestimmungen.

Der Besteller darf die von uns gelieferte Sache vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen.

Erlischt unser (Mit-) Eigentum an dem Liefergegenstand durch Verbindung oder Vermischung wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig auf uns übergeht.

Alle Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt kann der Lieferer ohne gerichtliche Hilfe geltend machen. Im Falle der Geltendmachung des Eigentums durch den Lieferer ist der Besteller nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche gegenüber diesem geltend zu machen.

 

Nimmt der Lieferer den Gegenstand an sich, bedeutet dies keinen Rücktritt vom Vertrag.

 

10: Haftung für Mängel / Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.

Mängelrügen bedürfen der Schriftform und sind innerhalb von 8 Tagen ab Übergabe vom Besteller an uns zu richten. Mängel, die unter die Garantiepflicht fallen, werden unverzüglich mitgeteilt.

Gewährleistung wird nur für solche Mängel geleistet, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorbehalten sind.

Gebrauchtgeräte werden wie besichtigt verkauft, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder natürliche Abnutzung entstanden sind, übernehmen wir keine Gewähr. Werden Änderungen am Liefergegenstand ohne unsere Genehmigung durchgeführt, ist eine Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen.

Wir behalten uns vor, die Beseitigung des Mangels abzulehnen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den gesamten gegenseitigen Rechtsgeschäften nicht nachgekommen ist. Der geringere Wert des Liefergegenstandes durch den Mangel erfährt ist dabei zu berücksichtigen.

Bei Fremderzeugnissen treten wir unsere Ansprüche gegen den Fremderzeuger im Falle eines Gewährleistungsmangels an den Besteller ab. Dies gilt auch für solche Gegenstände, die nach außen hin nicht als Fremderzeugnisse erkennbar sind.

Wir behalten uns vor, nach unserem Ermessen Teile nachzubessern oder nachzuliefern. Ausgetauschte Teile werden unser Eigentum. Die Gewährleistungsfrist für ausgetauschte oder nachgebesserte Teile beträgt 6 Monate.

Der als mangelhaft beanstandete Liefergegenstand ist uns zur unverzüglichen Überprüfung zu überlassen. Im Falle einer berechtigten Beanstandung gehen etwaige Transportkosten zu unseren Lasten.

Mehrkosten durch Verbringen des Gegenstandes zu einem anderen als zu dessen Erfüllungsort gehen zu Lasten des Bestellers.

Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, bleibt dem Besteller vorbehalten, vom Vertrag zurückzutreten oder nach seiner   Wahl eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

Schadensersatzansprüche des Bestellers aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechungen, sonstigen Vermögensschäden oder Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

11: Haftung für Nebenpflichten

Kann der gelieferte Gegenstand aufgrund grober Fahrlässigkeit (unterlassene oder fehlerhafte Ausführung vor und / oder nach Vertragsschluss) vom Besteller nicht vertragsgemäß genutzt werden, finden die Regelungen der Absätze 5 und 10 unter Ausschluss weiterer Ansprüche Anwendung.

 

12: Reparaturleistungen

Auf Reparaturleistungen finden die vorgenannten Bedingungen sinngemäße Anwendung.

Kostenvoranschläge für Reparaturleistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

 

13: Miete

 

-Mietdauer / Zahlungsbedingungen

Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag mit der Übergabe der Mietsache an den Mieter, dessen Beauftragten oder im Falle eines Versands an den Frachtführer. Dieser Tag wird unabhängig vom Zeitpunkt der Übergabe angerechnet. Die Übernahme ist auf Wunsch des Vermieters vom Mieter bzw. dessen Beauftragten zu quittieren.

Im Falle der Nichtabnahme bleibt es uns vorbehalten, die volle Miete für den vereinbarten Zeitraum in Rechnung zu stellen.

Die Mietsache ist in demselben Zustand wie übernommen zurückzugeben.

Die Mietzeit endet mit dem Eintreffen der Mietsache auf dem Gelände des Vermieters. Bei Eintreffen nach 8.00 Uhr wird dieser Tag angerechnet.

 

Die Zahlung des Mietpreises erfolgt nach Rückgabe der Mietsache. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution oder Mietvorauszahlung zu verlangen.

Abschlagszahlungen sind sofort netto nach Rechnungserhalt zu begleichen.

Im Falle des Zahlungsverzuges des Mieters ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache sofort zurückzuerhalten. Der Mieter bleibt jedoch bis zur vertragsgemäßen Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung verpflichtet.

 

Für die Berechnung der Tagesmiete werden 8 Arbeitsstunden zugrunde gelegt, unabhängig davon, ob diese ausgenutzt werden. Werden 9 Arbeitsstunden überschritten, wird eine 2. Tagesmiete, bei Überschreitung von 16 Stunden eine 3. Tagesmiete berechnet.

 

-Wartung und Pflege der Mietsache

Die Zeit für Wartungs- und Pflegearbeiten kann bei der Mietzeit nicht abgezogen werden.

Der Mieter hat für die ordnungsgemäße Verwahrung, sachgemäße Wartung und Pflege der Mietsache zu sorgen. Die während der Mietzeit benötigten Schmier- und Kraftstoffe gehen zu Lasten des Mieters .

Die Zeit für durch normale Abnutzung erforderliche Reparaturen wird zur Mietzeit angerechnet, sofern diese 8 Stunden nicht überschreitet. Der Mieter ist in diesem Fall von der Zahlung der Miete befreit, wenn er dem Vermieter den Mangel unverzüglich mitteilt.

Grundsätzlich werden Reparaturen durch den Vermieter durchgeführt, er kann dem Mieter jedoch gestatten, diese selbst auszuführen.

 

-Gefahrübergang

Mit der Übergabe der Mietsache an den Mieter bzw. dessen Beauftragten geht die Gefahr auf diesen über. Sie liegt bei diesem bis zu dem Eintreffen der Mietsache an dem vereinbarten Rückgabeort.

 

Sämtliche Ersatzansprüche gegenüber Dritten sind ab dem Zeitpunkt der Übergabe ausgeschlossen.

 

-Mängel Mietsache

Ein Mangel der Mietsache ist dem Vermieter unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.

Die Reparaturen erfolgen ausschließlich durch den Vermieter bzw. dessen beauftragt. Dieser kann dem Mieter jedoch gestatten, die Reparatur selbst durchzuführen.

Der Mieter ist ggf. verpflichtet eine gleichartige Ersatzmaschine anzunehmen. Die jeweils erforderlichen Transporte erfolgen durch den Mieter.

Kann eine Ersatzmaschine nicht gestellt werden, endet das Mietverhältnis vorzeitig.

Für Schäden, die dem Mieter durch Ausfall des gemieteten Gegenstandes entstehen, haftet der Vermieter nicht.

 

Die Kosten für verschuldete Mängel trägt der Mieter.

Ferner birgt er das Risiko für Zerstörung oder Untergang der Mietsache.

Im Falle eines Diebstahls oder einer Unterschlagung hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

 

Ist es fraglich, ob den Mieter eine Schuld trifft, so sind beide Parteien berechtigt, einen  berechtigten Sachverständigen zu beauftragen.

Kann keine Einigung über die Person des Sachverständigen getroffen werden, soll die Handwerkskammer 67695 Kaiserslautern einen geeigneten Sachverständigen   zu benennen.

 

Wird die Mietsache bei Sandstrahlarbeiten eingesetzt, ist der Mieter verpflichtet, dies anzugeben und jede mittelbare oder unmittelbare Einwirkung von Strahlmitteln auf das Gerät zu verhindern. Das Gerät sowie Filter der Kompressoranlagen sind ordnungsgemäß zu reinigen.

 

-Beschlagnahme / Verpfändung

Wird die Mietsache beschlagnahmt oder verpfändet, hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich und schriftlich unter Angabe der genauen Anschrift des pfändenden Gläubigers mitgeteilt.

 

Ferner finden die Ziffern 1-12 sinngemäße Anwendung

 

14: Datenschutz

Auftragsbezogene Kundendaten werden über EDV gespeichert, die vertrauliche Behandlung iS des Datenschutzgesetzes ist gewährleistet.

 

15: Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Erfüllungsort der Geschäftssitz des Verkäufers.

Soweit gesetzlich zulässig ist Kaiserslautern der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt auch für Klagen im Urkunds-, Wechsel- oder Scheckprozess.

 

16: Nichtigkeit

Im Falle der Nichtigkeit einer der vorbezeichneten Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigens unberührt.